Absaugwände für Lackierarbeiten
Die grösseren Modelle der Absaugwände für Lackierarbeiten können Sie mit einem Motor links oder rechts haben, je nachdem wohin Sie die Luft wegführen möchten. Die kleineren Modelle führen dabei die Luft nach hinten weg. Sie benötigen damit Platz in der Dimensionstiefe von mindestens 100 cm. Zu jedem Modell empfehlen wir Ihnen den Kauf von Zubehör, um schliesslich sofort starten zu können.
Das Ein- und Ausschalten der Absauganlagen kann manuell als auch automatisiert erfolgen. Beispielsweise immer erst einschalten, sobald die Spritzpistole läuft oder beispielsweise immer erst dann, wenn die Spritzpistole läuft und die Türe zum Lackierraum geschlossen wird. Mitgeliefert wird dazu ein manueller Schalter, sowie einige Meter 400 Volt Stromkabel. Der Stecker ist ebenso vormontiert.
Unsere Anlagen bieten Ihnen:
- EX-Motoren ATEX 400 Volt
- Wir kennen keine Ausfälle
- Gleichmässige Absaugung
- Mobil und stationär verwendbar
- Für alle Lacke geeignet
- Flexibles Zubehör
- In jedem Raum montierbar
- Günstige Preise
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit der Absaugwand für Lackierarbeiten bis zum vorgesehenen Aufstellort rollen können. Eine Demontage vor Ort ist zwar möglich, aber aufwändig.
Um Ihnen ein Angebot zu erstellen benötigen wir folgende Angaben.
- Das von Ihnen gewünschte Modell. (Wir beraten sie gerne.)
- Lackierraum Grösse L x B x H.
- Platz für die Absaugwand im Lackierraum L x H x Tiefe.
- Motor Luftabführung gewünscht links oder gewünscht rechts.
- Distanz Motor bis zu Mauerdurchbruch für Flex Schlauch.
- Mauerdicke für den Durchbruch (kleiner oder grösser 5 cm).
- Verfügen Sie über einen Gabelstapler. Je nachdem bestellen wir den LKW mit oder ohne Hebebühne.
- Lieferadresse + Rechnungsadresse. Die Anlagen werden direkt ab Werk einsteckfertig zu Ihnen geliefert.
Prospekt kleinere Absaugwände für Lackierarbeiten
Prospekt grössere Absaugwände für Lackierarbeiten
Weitere Informationen zu diesem Thema
Diese Verordnung ist auf alle der obligatorischen Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz vom 13. Juni 19111 über die Kranken- und Unfallversicherung unterstellten Betriebe anwendbar, sofern sie Spritzarbeiten mit Farben oder Lacken ausführen, die brennbare oder gesundheitsschädliche Stoffe enthalten……. Verordnung Schweiz über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten beim Spritzen von Farben oder Lacken
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